Ärzterecht:

Möchten Sie Ihre Arztpraxis einem Nachfolger verkaufen? Möchten Sie eine Praxis neu eröffnen und benötigen eine Berufsausübungsbewilligung? Wird Ihnen ein Kunstfehler unterstellt? Verlangt ein Patient die Löschung der Krankengeschichte oder möchten Sie als Patient die Krankengeschichte löschen lassen? Verlangt die Polizei Auskünfte, die dem Patientengeheimnis unterstehen? Haben Sie Probleme mit Ihren Mitarbeitern? Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten Sie gerne in diesen Themen und vertreten Sie vor Gericht.

Wir bieten u.a. folgende Dienstleistungen an:

  • Vertragsausarbeitung im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung und/oder Praxisverkauf
  • Umfassende Begleitung bei der Eröffnung einer neuen Praxis (inkl. Beantragung der Berufsausübungsbewilligung)
  • Beratung beim Abschluss eines Mietvertrags
  • Beratung beim Abschluss eines Arbeitsvertrags
  • Vertretung vor Gericht bei einem Haftungsfall

Unser Spezialist für Ärzterecht berät Sie gerne:

Peter Bürki

Peter Bürki

Rechtsanwalt, Partner

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08:00 bis 12:00 Uhr
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Wir sind eingetragen im Anwaltsregister und Register der Notare des Kantons St. Gallen und Mitglieder des St. Gallischen und des Schweizerischen Anwaltsverbandes

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