Baurecht:

Sie wollen Einsprache gegen ein Bauvorhaben erheben? Sie wollen Ihre Vergütung mit einem Bauhandwerkerpfandrecht sichern? Ein Handwerker hat seine Arbeit mangelhaft erledigt? Sie wollen eine Stockwerkeigentümergemeinschaft begründen?

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des privaten und des öffentlichen Baurechts, wofür wir Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen anbieten:

  • Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit Bauprojekten
  • Prüfung von Baugesuchen und Verfassen von Baueinsprachen
  • Beurteilung von Werkverträgen
  • Durchsetzung von Honorarforderungen und Mängelrechten
  • Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
  • Prüfung von Dienstbarkeiten
  • Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum (Begründung, Anfechtung von Beschlüssen, Inkasso, etc.)

Unsere Spezialisten für Baurecht beraten Sie gerne:

Thomas Bolt

Thomas Bolt

Rechtsanwalt, Partner

Andreas Mattle

Andreas Mattle

Rechtsanwalt, Partner

Christoph Hanselmann

Christoph Hanselmann

Rechtsanwalt, Partner

Dario Gasser

Dario Gasser

Rechtsanwalt

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Wir sind eingetragen im Anwaltsregister und Register der Notare des Kantons St. Gallen und Mitglieder des St. Gallischen und des Schweizerischen Anwaltsverbandes

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