Baurecht:
Sie wollen Einsprache gegen ein Bauvorhaben erheben? Sie wollen Ihre Vergütung mit einem Bauhandwerkerpfandrecht sichern? Ein Handwerker hat seine Arbeit mangelhaft erledigt? Sie wollen eine Stockwerkeigentümergemeinschaft begründen?
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des privaten und des öffentlichen Baurechts, wofür wir Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen anbieten:
- Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit Bauprojekten
- Prüfung von Baugesuchen und Verfassen von Baueinsprachen
- Beurteilung von Werkverträgen
- Durchsetzung von Honorarforderungen und Mängelrechten
- Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
- Prüfung von Dienstbarkeiten
- Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum (Begründung, Anfechtung von Beschlüssen, Inkasso, etc.)
Unsere Spezialisten für Baurecht beraten Sie gerne:

Thomas Bolt
Rechtsanwalt, Partner

Andreas Mattle
Rechtsanwalt, Partner

Christoph Hanselmann
Rechtsanwalt, Partner

Dario Gasser
Rechtsanwalt
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Unsere Öffnungszeiten
Montag - Freitag
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Wir sind eingetragen im Anwaltsregister und Register der Notare des Kantons St. Gallen und Mitglieder des St. Gallischen und des Schweizerischen Anwaltsverbandes