Die Digitalisierung ist längst auch im Alltag von Behörden und Anwaltskanzleien angekommen. Viele Mandantinnen und Mandanten fragen sich deshalb: Muss ich wirklich noch persönlich beim Notar erscheinen – oder geht das inzwischen auch digital?
Die kurze Antwort: Teilweise ja, aber nicht immer.
In der Schweiz wurde mit dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) eine wichtige Grundlage geschaffen. Damit sind sogenannte qualifizierte elektronische Signaturen rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Das bedeutet: Dokumente können heute bereits rechtsgültig digital unterschrieben werden – ohne Papier, ohne Drucker, ohne Termin vor Ort. Die verschiedenen Anbieter sind bereits heute v.a. in Unternehmungen weit verbreitet und im Einsatz.
Auch bei Beglaubigungen gibt es Fortschritte. So hat der Bund mit der EÖBV (Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen) bereits vor einigen Jahren eine Grundlage geschaffen. In gewissen Fällen können notarielle Bestätigungen damit elektronisch erfolgen. Dabei kommen sichere Identifikationsverfahren und zertifizierte Signaturen zum Einsatz. Für Unternehmen, die regelmässig mit digitalen Verträgen arbeiten, ist das eine spürbare Erleichterung. Möglich ist dabei insbesondere:
- Elektronische Beglaubigung eines Papierdokumentes
- Elektronische Beglaubigung einer physischen Unterschrift auf einem Papierdokument.
- Elektronische Beglaubigung einer elektronischen Unterschrift
- Beglaubigung eines physischen Ausdrucks eines elektronischen Originals
Trotzdem gilt: Nicht jede notarielle Tätigkeit ist bereits vollständig digital möglich. Gerade bei klassischen öffentlichen Beurkundungen (zum Beispiel bei Gründungen, Fusionen, Erbverträgen etc.) verlangt das Gesetz weiterhin die persönliche und physische Anwesenheit des Notars. Auch die kantonalen Vorschriften – etwa im Kanton St. Gallen – setzen hier noch klare Grenzen.
Die Entwicklung geht jedoch klar in Richtung mehr Flexibilität. Elektronische Lösungen werden laufend ausgebaut und gewinnen zunehmend an Bedeutung – nicht zuletzt, weil sie Zeit sparen und Prozesse vereinfachen.
Unser Fazit: Wer heute eine Beglaubigung benötigt, sollte prüfen lassen, ob der konkrete Fall bereits digital abgewickelt werden kann. Das spart Aufwand und macht den Prozess deutlich effizienter. Insbesondere bei internationalen Verhältnissen sind digitale Versionen einfacher und verlässlicher.
Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.