Notariat:
Gewisse Rechtsgeschäfte und Dokumente benötigen für ihre Gültigkeit eine öffentliche Beurkundung. Mit einer Beglaubigung bestätigt der öffentliche Notar die Echtheit von Unterschriften, Kopien, Abschriften, Kalenderdaten, Übersetzungen oder anderen Dokumenten. Dies wird regelmässig gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden benötigt.
Wir bieten u.a. folgende Dienstleistungen an:
- Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
- Beurkundung von Bürgschaften
- Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen sowie öffentlichen letztwilligen Verfügungen
- Beurkundung im Gesellschaftsrecht (Gründung, Statutenänderung, Kapitalerhöhung, oder -herabsetzung, etc.)
- Beurkundung von eidesstattlichen Erklärungen
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Notariat beraten Sie gerne:
Peter Bürki
Rechtsanwalt, Partner
Thomas Bolt
Rechtsanwalt, Partner
Karin Bürki Sonderegger
Rechtsanwältin, Partnerin
Rahel Plüss
Rechtsanwältin
Andreas Mattle
Rechtsanwalt, Partner
Christoph Hanselmann
Rechtsanwalt, Partner
Dario Gasser
Rechtsanwalt
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Unsere Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 17:00 Uhr
Zulassungen
Wir sind eingetragen im Anwaltsregister und Register der Notare des Kantons St. Gallen und Mitglieder des St. Gallischen und des Schweizerischen Anwaltsverbandes