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Die Zahl der Ehescheidungen ist hoch: In der Schweiz enden circa zwei von fünf Ehen mit einer Scheidung. In den meisten dieser Fälle werden die familiären Auseinandersetzungen letztlich einvernehmlich geregelt, auch wenn es zu Beginn gar nicht danach aussieht. Unter geeigneten Umständen können solche Lösungen innert weniger Wochen oder Monate erreicht werden. Strittige Scheidungen können aber auch jahrelang dauern, was sehr viel Nerven und Geld braucht.

Wie läuft eine Scheidung normalerweise ab? Grundsätzlich können die Ehegatten jederzeit gemeinsam beim Gericht die Scheidung beantragen. Ist ein Ehegatte mit der Scheidung aber nicht einverstanden, müssen in der Regel zuerst zwei Trennungsjahre abgewartet werden, ausser es liegen schwerwiegende Gründe vor, welche die Ehe unzumutbar machen, was in der Praxis aber nur selten der Fall ist. Nach Ablauf der zwei Jahre, kann ein Ehegatte alleine die Scheidung verlangen.

Meistens wird im Vorfeld der Scheidung ein sogenanntes Eheschutzverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird die Trennung geregelt, d.h. es stellen sich Fragen wie: Wer bleibt in der Familienwohnung? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Wie werden die Kinder künftig betreut? Braucht es Schutz vor häuslicher Gewalt? Sind Kindesschutzmassnahmen nötig? Muss einer der Ehegatten einen Unterhaltsbeitrag für die Kinder und allenfalls für den anderen Ehegatten bezahlen? Ist die Gütertrennung anzuordnen? Alle diese Fragen werden in einem schnellen (summarischen) Verfahren behandelt mit einer mündlichen Gerichtsverhandlung und eingeschränkten Beweismitteln. Das Gericht darf sich dabei nicht damit begnügen, im Chaos der Trennung rasch Ordnung zu schaffen, sondern muss auch zwischen den Ehegatten vermitteln und versuchen, mit den Ehegatten eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Da der Eheschutzentscheid faktisch die Weichen für das Scheidungsurteil (und somit unter Umständen für einen längeren Lebensabschnitt) stellt, ist es sehr wichtig, sich auf die kommenden Fragen vorzubereiten. Ebenfalls ist es nötig, sich ein umfassendes Bild über die finanzielle Situation des anderen Ehegatten zu machen. Hierfür verfügen die Ehegatten über einen gegenseitigen Auskunftsanspruch, welche sie auch gegenüber Dritten (Banken, Versicherungen, Treuhänder, etc.) durchsetzen können.

Wurde die Trennung geregelt, steht – meist nach Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist – als nächstes die Scheidung an. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird die Ehe endgültig aufgelöst und es stellen sich zusätzlich Fragen wie: Wem steht nach der Scheidung die elterliche Sorge über die Kinder zu? Ist nachehelicher Unterhalt geschuldet? Welchem Ehegatten ist eine im Miteigentum stehende Liegenschaft zuzuweisen? Hat einer der Ehegatten Anspruch auf eine güterrechtliche Ausgleichszahlung? Wem sind die AHV-Erziehungsgutschriften anzurechnen? Wie sind die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus beruflicher Vorsorge (BVG) auszugleichen?

Um möglichst rasch eine faire Lösung zu erzielen, muss man wissen, welche Rechte einem zustehen. Dies ist gerade zu Beginn einer Trennung und im Chaos der Gefühle oftmals schwierig. Wenn dann auch noch Kinderbelange zu regeln sind, ist man alleine oftmals überfordert. Um einvernehmliche Lösungen zu finden, kann auch eine Mediation durchgeführt werden. Wenn Sie Unterstützung in einer solchen schwierigen Situation benötigen, stehen Ihnen die Spezialisten der Anwaltskanzlei bürki bolt rechtsanwälte, Auerstrasse 2, 9435 Heerbrugg, www.buerki-bolt.ch, +41 71 727 97 87, gerne zur Verfügung.

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